Gesamtartikel

Recht: Fahrzeugbrief in gestohlenem Pkw - Versicherung muss zahlen

Wer den für einen Verkauf des Autos so wichtigen Fahrzeugbrief im Auto zurück lässt, hat bei einem Diebstahl in der Regel schlechte Karten. Die Versicherungen verweigern die Zahlung. Die Gerichte geben ihnen meist recht. Nicht so das Oberlandesgericht Köl

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Neustadt/Wied - 23.06.2004 - 
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Artikel Nr. 29617
Wortanzahl 154
Redakteur: Michael Winterscheidt