Gesamtartikel

Recht: Schädiger muss Reparaturkosten im Voraus zahlen

Bislang befand sich ein Unfallopfer beim Zahlen der Reparaturkosten in einem Teufelskreis. Den hat das Oberlandesgericht Oldenburg nun durchbrochen: Der Schädiger muss die Reparaturzahlungen vorschießen.

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Neustadt/Wied - 08.07.2004 - 
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Artikel Nr. 30028
Wortanzahl 195
Redakteur: Michael Winterscheidt