Gesamtartikel

Recht: Händler muss Montagsauto zurücknehmen

Ein mit Mängeln behaftetes Fahrzeug, ein so genanntes Montagsauto, darf der Käufer dem Händler zurückgeben und gegen ein neues eintauschen.

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Neustadt/Wied - 14.07.2004 - 
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Artikel Nr. 30188
Wortanzahl 237
Redakteur: Michael Winterscheidt