Gesamtartikel
Private Pannenhelfer sind gesetzlich unfallversichert
Bleibt ein Fahrzeug am Straßenrand liegen und eine Privatperson leistet Pannenhilfe, ist sie im Falle eines Unfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
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München - 16.07.2004 -
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Artikel Nr. 30251
Wortanzahl 96
Redakteur: Hagen Sabetzki