Gesamtartikel
Freie Fahrt für Verkehrssünder
Fahrsünder können trotz Führerscheinverlust weiter Auto oder Motorrad fahren. Voraussetzung: Nach Ablauf der Sperrfrist kann ein EU-Führerschein im benachbarten Ausland erworben werden.
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Düsseldorf - 16.07.2004 -
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Artikel Nr. 30257
Wortanzahl 141
Redakteur: Silke Koppers