Gesamtartikel

Recht: Autoschäden durch herabfallende Äste

Für Schäden an Fahrzeugen durch abgebrochene Äste von Alleebäumen haftet üblicherweise der Eigentümer der Bäume. Doch auch wenn die Eigentümer ihre Kontrollpflicht verletzten, sind sie nicht immer für entstandene Schäden haftbar zu machen.

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Neustadt/Wied - 20.07.2004 - 
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Artikel Nr. 30349
Wortanzahl 178
Redakteur: Michael Winterscheidt