Gesamtartikel

Fahrräder dürfen weiter auf Bahnhofsvorplätzen geparkt werden

Ungeordnetes und freies Parken von Fahrrädern bleibt weiterhin erlaubt. So urteilten jüngst Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Damit ist das Fahrradparkverbot auf dem Lüneburger Bahnhofsvorplatz unwirksam.

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Bremen - 29.07.2004 - 
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Artikel Nr. 30606
Wortanzahl 67
Redakteur: Silke Koppers