Gesamtartikel
Recht: Führerscheinentzug statt Fahrverbot - Gericht verletzt Hinweispflicht
Versäumt es ein Gericht, auf den Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug aufmerksam zu machen, kann der Betroffene mit einem „blauen Auge“ davon kommen.
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Neustadt/Wied - 17.08.2004 -
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Artikel Nr. 31040
Wortanzahl 222
Redakteur: Michael Winterscheidt