Gesamtartikel

Schaden durch starke Bö - Versicherung muss zahlen

Nicht nur die Hausratversicherung muss ab einer bestimmten Sturmstärke für Schäden am Dach aufkommen. Auch die Teilkasko-Versicherung hat für Schäden am Auto zu zahlen, die durch "unmittelbare Einwirkung" des Sturms entstehen.

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Düsseldorf - 26.08.2004 - 
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Artikel Nr. 31291
Wortanzahl 148
Redakteur: Helmut Weinand