Gesamtartikel

Navigationsgerät fällt nicht unter Ein-Prozent-Regelung

Ein eingebautes Navigationsgerät muss bei einem Dienstwagen nicht mit versteuert werden.

Textanfang:

Würzburg - 26.08.2004 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 31296
Wortanzahl 94
Redakteur: Helmut Weinand