Gesamtartikel

Fahrtkostenzuschuss - Steuerrechner im Internet

Wer dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen möchte, sollte auf eine "klassischer" Gehaltserhöhung verzichten und statt dessen mit dem Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss vereinbaren. Die Höhe ist individuell verhandelbar.

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Düsseldorf - 27.08.2004 - 
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Artikel Nr. 31334
Wortanzahl 113
Redakteur: Helmut Weinand