Gesamtartikel

Lichtvorschriften: Pferde in der Nacht nur mit „nicht blendender“ Laterne

Exotisches haben die Lichtvorschriften auf deutschen Straßen zu bieten. Dazu zählt die Verpflichtung, dass ein Reiter auf einem Pferd in der Nacht eine „nicht blendende“ Laterne mit sich zu führen hat.

Textanfang:

Lippstadt - 07.09.2004 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 31610
Wortanzahl 173
Redakteur: Helmut Weinand