Gesamtartikel

Recht: Hohe Mietwagenkosten - Schutz des Geschädigten

Nach einem Verkehrsunfall steht dem unverschuldet Geschädigten entweder eine tabellarisch festgelegte Nutzungsausfallentschädigung oder ein Mietwagen zu. Dabei sind die Kosten so gering wie möglich zu halten.

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Neustadt/Wied - 08.09.2004 - 
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Artikel Nr. 31670
Wortanzahl 199
Redakteur: Michael Winterscheidt