Gesamtartikel
Ersatzwagen - Bei langem Zögern entfällt Nutzungsentschädigung
Wird mit der Reparatur eines Unfallfahrzeugs nach einem Verkehrsunfall über zwei Monate gewartet, verfällt der Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.
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Düsseldorf - 16.09.2004 -
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Artikel Nr. 31937
Wortanzahl 105
Redakteur: Helmut Weinand