Gesamtartikel

Lenkzeitüberschreitung: Nicht allein Sache des Lkw-Fahrers

Wenn ein Lkw-Fahrer seine Lenkzeit überschreitet, muss er für das Bußgeld selbst aufkommen. Dennoch kann gegen den Auftraggeber ein Verfahren eingeleitet werden, wenn der Fahrer glaubhaft macht, dass er unter starkem Zeitdruck stand.

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München - 20.07.2001 - 
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Artikel Nr. 3277
Wortanzahl 77
Redakteur: Karin Linke