Gesamtartikel

Recht: Ungenauer Anhörungsbogen - Verjährung winkt

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verjährt der Vorwurf bereits nach drei Monaten. Der Beschuldigte ist dann fein raus. Dabei können ihm schon kleine Ungenauigkeiten der ermittelnde Behörde nutzen.

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Neustadt/Wied - 20.10.2004 - 
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Artikel Nr. 32884
Wortanzahl 193
Redakteur: Michael Winterscheidt