Gesamtartikel
Reimportierte Fahrzeuge mit Tageszulassung sind Neuwagen
Reimportierte Fahrzeuge mit einer Tageszulassung, die aber noch nicht auf Straßen bewegt worden waren, gelten als Neuwagen.
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Würzburg - 22.10.2004 -
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Artikel Nr. 32991
Wortanzahl 132
Redakteur: Helmut Weinand