Gesamtartikel

Recht: „Sie können mich mal....“ nicht immer Beleidigung

Wer sich gegenüber einem „Gemeindevollzugsbeamte“ zu der Bemerkung hinreißen lässt: „Wissen sie was, sie können mich mal...“, muss nicht immer mit Folgen rechnen.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 27.10.2004 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 33106
Wortanzahl 161
Redakteur: Michael Winterscheidt