Gesamtartikel
Recht: „Sie können mich mal....“ nicht immer Beleidigung
Wer sich gegenüber einem „Gemeindevollzugsbeamte“ zu der Bemerkung hinreißen lässt: „Wissen sie was, sie können mich mal...“, muss nicht immer mit Folgen rechnen.
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Neustadt/Wied - 27.10.2004 -
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Artikel Nr. 33106
Wortanzahl 161
Redakteur: Michael Winterscheidt