Gesamtartikel
Nutzungsausfallentschädigung auch für Wohnmobil
Auch für ein Wohnmobil kann nach einem unverschuldeten Unfall eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden. Allerdings muss das Freizeitfahrzeug wie ein Pkw eingesetzt werden.
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Düsseldorf - 15.11.2004 -
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Artikel Nr. 33620
Wortanzahl 82
Redakteur: Helmut Weinand