Gesamtartikel
Weihnachtsfeier: Vorsicht beim Alkohol
Mitarbeiter stehen bei der Fahrt zu und von der Weihnachtsfeier unter dem Schutz der Berufsgenossenschaften. Bedingung ist jedoch, dass kein Alkohol im Spiel ist.
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Düsseldorf - 29.11.2004 -
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Artikel Nr. 34064
Wortanzahl 67
Redakteur: Helmut Weinand