Gesamtartikel
Mit dem Autoführerschein Roller fahren
Besitzer eines Pkw-Führerscheins können in Spanien ab sofort auch 125er Leichtkrafträder und Roller fahren. Einzige Bedingung ist, dass der Führerschein Klasse B mindestens drei Jahre alt ist.
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München - 30.11.2004 -
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Artikel Nr. 34073
Wortanzahl 93
Redakteur: Silke Koppers