Gesamtartikel
BGH: Kinder müssen bei Leichtsinn Autoschäden zahlen
Beschädigen Kinder beim Spielen ein Auto, müssen die Eltern für den Schaden aufkommen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt entschieden.
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Karlsruhe - 30.11.2004 -
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Artikel Nr. 34101
Wortanzahl 209
Redakteur: Helmut Weinand