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Spiegel kaputt - Waschanlagenbetreiber haftet

Besitzer von Waschanlagen müssen für Schäden am Fahrzeug aufkommen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Karlsruhe - 01.12.2004 - 
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Artikel Nr. 34131
Wortanzahl 143
Redakteur: Helmut Weinand