Gesamtartikel
Dachgepäckträger in der Regel mitversichert
Dachboxen und Skihalterungen auf dem Autodach sind bei der Fahrt in den Winterurlaub in der Regel mitversichert. Je nach Vertrag umfasst der Kfz-Versicherungsschutz Dachträger für Fahrräder, Ski und Surfbretter, Schneeketten, Skihalterung, Anhägerkupplung
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Berlin - 09.12.2004 -
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Artikel Nr. 34361
Wortanzahl 314
Redakteur: Michael Hoffmann