Gesamtartikel

EU gegen BMW-Weiterverkaufsklausel

Die Kaufvertragsklausel, die BMW-Kunden unter Androhung einer Vertragsstrafe dazu verpflichtet, ihren Neuwagen mindestens vier Monate zu halten, hat nach Ansicht der EU-Kommission keinen Bestand.

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Würzburg - 14.12.2004 - 
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Artikel Nr. 34503
Wortanzahl 134
Redakteur: Helmut Weinand