Gesamtartikel
Vorab gezahlte Maut kann erstattet werden
Vorab bezahlte Mautgebühren für Fahrten, die nicht angetreten worden sind, können sich Spediteure und Transportunternehmer zurückerstatten lassen.
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Köln - 14.12.2004 -
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Artikel Nr. 34537
Wortanzahl 94
Redakteur: Michael Hoffmann