Gesamtartikel

Silvesterknaller - Auto durch Teilkasko geschützt

Werden Autos in der Silvesternacht oder in der Zeit davor durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein.

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Düsseldorf - 17.12.2004 - 
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Artikel Nr. 34623
Wortanzahl 51
Redakteur: Helmut Weinand