Gesamtartikel

Auch bei starkem Glatteis Unfallstelle absichern

Auch bei starkem Glatteis muss eine Unfallstelle abgesichert werden, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Schwelm haben jetzt die Verkehrsrechts-Juristen im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen.

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Düsseldorf - 17.12.2004 - 
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Artikel Nr. 34637
Wortanzahl 205
Redakteur: Helmut Weinand