Gesamtartikel

Pkw-Preis: Überführungskosten in Euro und Cent

Bei der Werbung für Neuwagen müssen bei der Angabe des Preises auch die konkreten Überführungskosten ausgewiesen werden. Der Hinweis „zzgl. Überführungskosten“ reicht nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm nicht aus.

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Würzburg - 21.12.2004 - 
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Artikel Nr. 34694
Wortanzahl 69
Redakteur: Michael Hoffmann