Gesamtartikel

Recht: Bußgeldbescheid auch bei Schreibfehlern wirksam

Schreibfehler im Bußgeldbescheid schützen nicht vor Strafe. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 21.12.2004 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 34707
Wortanzahl 165
Redakteur: Michael Winterscheidt