Gesamtartikel
Recht: Bußgeldbescheid auch bei Schreibfehlern wirksam
Schreibfehler im Bußgeldbescheid schützen nicht vor Strafe. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.
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Neustadt/Wied - 21.12.2004 -
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Artikel Nr. 34707
Wortanzahl 165
Redakteur: Michael Winterscheidt