Gesamtartikel

Hessen: Bei Steuerschuld keine Kfz-Anmeldung

Bei der Anmeldung eines neuen Wagens beim Straßenverkehrsamt wird in Hessen zukünftig überprüft, ob es Kfz-Steuerschulden aus der Vergangenheit gibt.

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Wiesbaden - 27.12.2004 - 
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Artikel Nr. 34826
Wortanzahl 169
Redakteur: Helmut Weinand