Gesamtartikel

Recht: Kfz-Gutachter in Ausnahmen auch bei Bagatelleschaden

Nach einem Auto-Unfall kann zur Ermittlung der Schadenshöhe meist ein Sachverständiger auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung vom Geschädigten beauftragt werden. Lediglich bei Bagatellschäden im Bereich von 500 bis 1 000 Euro ist ein Gutachte

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Berlin - 29.12.2004 - 
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Artikel Nr. 34866
Wortanzahl 129
Redakteur: Silke Koppers