Gesamtartikel

Recht: Falsche Altersangabe beim Gebrauchtwagenkauf

In dem schriftlichen Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen wurden das Datum der Erstzulassung und das Baujahr aufgenommen. Nach einiger Zeit stellte sich jedoch heraus, dass das Fahrzeug bereits fünf Jahre zuvor ausgeliefert worden war.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 06.01.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 35046
Wortanzahl 179
Redakteur: Michael Winterscheidt