Gesamtartikel

Recht: Fahrzeugdiebstahl – Wann die Versicherung zahlen muss

Grundsätzlich sind Fahrzeuge in der Kaskoversicherung gegen Diebstahl versichert. Die Versicherung muss allerdings dann nicht zahlen, wenn ihr Kunde den Diebstahl durch eigene grobe Sorgfaltspflicht zumindest mitverursacht hat.

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Neustadt/Wied - 14.01.2005 - 
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Artikel Nr. 35259
Wortanzahl 153
Redakteur: Michael Winterscheidt