Gesamtartikel

Recht: Mietwagen nach Verkehrsunfall?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte entweder Anspruch auf einen Mietwagen oder auf so genannte Nutzungsentschädigung. Die Kosten eines Mietwagens sind bei der Unfallabrechnung meist Stein des Anstoßes.

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Neustadt/Wied - 20.01.2005 - 
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Artikel Nr. 35442
Wortanzahl 176
Redakteur: Michael Winterscheidt