Gesamtartikel
Streitfall Auto bei Arbeitslosendgeld II
Empfänger des Arbeitslosengeldes II können ihre Autos und Motorräder mit einem Schätzwert unter 5 000 Euro behalten. Bis zu dieser Wertgrenze gilt das Fahrzeug als angemessen.
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Düsseldorf - 24.01.2005 -
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Artikel Nr. 35509
Wortanzahl 134
Redakteur: Silke Koppers