Gesamtartikel

Kurzer Seitenblick nicht grob fahrlässig

Ein kurzer Seitenblick während der Autofahrt zur Landkarte auf dem Beifahrersitz gilt nicht als grob fahrlässig. Auch wenn der Autofahrer dadurch einen Unfall verursacht, behält er seinen Kasko-Versicherungsschutz.

Textanfang:

Aschaffenburg - 28.01.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 35694
Wortanzahl 126
Redakteur: Michael Hoffmann