Gesamtartikel

Recht: Unfall durch Sonnenlicht

Sofort abbremsen muss ein Autofahrer, der bei der Zufahrt auf eine Kreuzung von der Sonne geblendet wird. Tut er es nicht und es kommt dann zu einem Unfall, braucht die Vollkaskoversicherung des betroffenen Autofahrers nicht für den Schaden aufkommen.

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Neustadt/Wied - 28.01.2005 - 
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Artikel Nr. 35712
Wortanzahl 160
Redakteur: Michael Winterscheidt