Gesamtartikel

Recht: Beschilderungspflicht bei Glatteisgefahr

Tritt auch bei trockener Witterung Feuchtigkeit aus dem Straßenbelag, muss die zuständige staatliche Behörde entsprechende Warnschilder am Straßenrand aufstellen. Nur so kann sie sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen schützen.

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Neustadt/Wied - 11.02.2005 - 
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Artikel Nr. 36131
Wortanzahl 146
Redakteur: Michael Winterscheidt