Gesamtartikel

Auch Kinder können haften

Kinder zwischen dem siebenten und zehnten Lebensjahr können nach Entscheidungen des Bundesgerichtshofs für Schäden, die sie beim Spielen an parkenden Autos verursachen, haftbar gemacht werden.

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Düsseldorf - 22.02.2005 - 
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Artikel Nr. 36434
Wortanzahl 194
Redakteur: Karin Linke