Gesamtartikel

Kauf eines Radarwarners ist sittenwidrig

Der Kauf eines Radarwarngerätes ist sittenwidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden. Das Gerät dient demnach dazu, ein verbotenes Verhalten im Straßenverkehr zu begehen.

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Karlsruhe - 23.02.2005 - 
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Artikel Nr. 36504
Wortanzahl 119
Redakteur: Michael Hoffmann