Gesamtartikel

Kein Anspruch auf Kostenerstattung bei selbstständiger Mängelbeseitigung

Wer an einem gekauften Auto einen Mangel beseitigt, ohne dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt zu haben, bekommt die Kosten für die Reparatur vom Verkäufer nicht erstattet.

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Karlsruhe - 23.02.2005 - 
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Artikel Nr. 36511
Wortanzahl 138
Redakteur: Michael Hoffmann