Gesamtartikel

Recht: Beim Restwert örtlicher Markt maßgeblich

Bei der Restwertberechnung bei einem Totalschaden wird stets der örtlich zu erzielende Preis des Unfallfahrzeugs zugrunde gelegt.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 03.03.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 36777
Wortanzahl 255
Redakteur: Michael Winterscheidt