Gesamtartikel
Recht: Beim Restwert örtlicher Markt maßgeblich
Bei der Restwertberechnung bei einem Totalschaden wird stets der örtlich zu erzielende Preis des Unfallfahrzeugs zugrunde gelegt.
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Neustadt/Wied - 03.03.2005 -
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Artikel Nr. 36777
Wortanzahl 255
Redakteur: Michael Winterscheidt