Gesamtartikel

Recht: Auffahrender hat nicht immer Schuld

Die Faustregel, der Auffahrende hat immer Schuld, stimmt nicht bei jedem Auffahrunfall. Ist der Unfallhergang nicht eindeutig zu klären, findet eine hälftige Haftungsverteilung statt.

Textanfang:

Neustadt/Wied - 10.03.2005 - 
Bitte loggen Sie sich ein, um Zugriff auf den Fließtext des Artikels zu bekommen.
Sollten Sie keine ID und kein Passwort besitzen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



© Global Press Nachrichtenagentur und Informationsdienste KG (glp)

Artikel Nr. 37049
Wortanzahl 121
Redakteur: Michael Winterscheidt