Gesamtartikel
Recht: Auffahrender hat nicht immer Schuld
Die Faustregel, der Auffahrende hat immer Schuld, stimmt nicht bei jedem Auffahrunfall. Ist der Unfallhergang nicht eindeutig zu klären, findet eine hälftige Haftungsverteilung statt.
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Neustadt/Wied - 10.03.2005 -
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Artikel Nr. 37049
Wortanzahl 121
Redakteur: Michael Winterscheidt