Gesamtartikel

Vollbremsung kann Rettungsmaßnahme sein

Wer durch eine Vollbremsung einen Unfall vermeidet, dabei jedoch einen Schaden am eigenen Fahrzeug verursacht, kann diesen unter Umständen von seiner Versicherung ersetzt bekommen.

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Düsseldorf - 08.04.2005 - 
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Artikel Nr. 37866
Wortanzahl 192
Redakteur: Karin Linke