Gesamtartikel

Bußgeldbescheide - Urlaub verlängert Einspruchsfrist

Für Verwarnungs- oder Bußgeldbescheide, die während des Urlaubs eingetroffen sind, gibt es eine Schonfrist.

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Düsseldorf - 10.08.2001 - 
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Artikel Nr. 3841
Wortanzahl 42
Redakteur: Karin Linke