Gesamtartikel

Gnade vor Recht bei Kündigung wegen Fahrverbot

Auf Gnade vor Recht dürfen Verkehrssünder hoffen, wenn ihnen aufgrund eines Fahrverbots die Kündigung im Beruf droht. In solchen Fällen ist ein Fahrverbot als unzumutbare Härte zu werten und kann in eine Geldstrafe umgewandelt werden.

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Berlin - 29.04.2005 - 
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Artikel Nr. 38560
Wortanzahl 157
Redakteur: Michael Hoffmann