Gesamtartikel

Recht: Höheres Bußgeld nicht zulässig

Wer mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt wird, muss mit einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ein höheres Bußgeld ist dagegen nicht zulässig - auch wenn der Richter ein Exempel statuieren möchte.

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Neustadt/Wied - 06.05.2005 - 
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Artikel Nr. 38726
Wortanzahl 192
Redakteur: Michael Winterscheidt