Gesamtartikel

Vorerst ohne Folgen: Verkehrsdelikte im Ausland

Noch bis 2007 werden in EU-Staaten verhängte Bußgelder nicht in Deutschland eingetrieben. Erst dann tritt voraussichtlich eine neue europäische Richtlinie in Kraft, die das Kassieren der im Ausland verhängten Geldstrafen hier ermöglicht.

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Stuttgart - 11.05.2005 - 
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Artikel Nr. 38872
Wortanzahl 157
Redakteur: Silke Koppers