Gesamtartikel

Bußgeldstrafe für Gaffer

Mit einem Bußgeld bis zu 5 000 Euro können Gaffer und Schaulustige an Unfallorten bestraft werden. Sie behindern Rettungskräfte und damit oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung.

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München - 17.05.2005 - 
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Artikel Nr. 39032
Wortanzahl 59
Redakteur: Silke Koppers